Das haben Sie davon

Die Weitergabe von Vermögen ist ein komplexes Thema und zentrales Element des allgemeinen Vermögensschutzes. Es bedarf hier massgeschneiderter Lösungen, die ein Höchstmasses an Sensibilität bei einem gleichzeitig zu realisierendem Maximum an verbleibender Flexibilität für den Vermögensinhaber erfordern.

Dem vorangestellt ist zunächst einmal die Aufgabenstellung, den Übertragenden versorgt und dessen Lebensabend finanziell abgesichert zu wissen. Hier steht eine massgeschneiderte Finanzplanung im Fokus. Bei der sich anschliessenden Nachfolgeplanung sind neben weichen Faktoren verschiedene finanzielle, steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die einen strukturierten Prozess bedingen, oftmals auch in der Rolle als Impulsgeber oder Moderator für die beteiligten Parteien.

Ob Krankheit, Alter oder Unfall, nicht selten im fortgeschrittenen Alter kann es Phasen geben, in denen andere für einen entscheiden müssen. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen. Wir stehen Ihnen dabei mit unserer Expertise gerne zur Verfügung.

Aber auch im Todesfall lassen wir Ihr Vermögen und Ihre Erben nicht alleine. Die Testaments-/Willensvollstreckung ist hier oftmals ein adäquates Instrument, Streitigkeiten zu vermeiden. Vor allem aber gibt es viel Administratives zu erledigen und Fristigkeiten sowie Formalitäten zu berücksichtigen.

Das können wir für Sie tun

  • Ruhestandsplanung
  • Strukturierte Vermögensübertragung / Nachfolgeplanung einschliesslich Erbvorbezug und Schenkungen
  • Testamentserstellung
  • Vorsorgevollmacht einschliesslich Registrierung bei den jeweiligen Datenbanken in Deutschland oder der Schweiz
  • Notfallanordnungen
  • Patientenverfügung
  • Rechtzeitiger Zugang zu Palliativ-Organisationen
  • Willens-/Testamentsvollstreckung
  • Erledigung von administrativen Aufgaben im Erbfall (z.B. Stellen von Anträgen auf Rente oder Versicherungsleistungen, Information von Vertragspartnern und Behörden, Beantragung eines Erbscheins oder weiterer Dokumente, Erstellen von Inventarverzeichnissen und Erbteilungsverträgen, Einreichung der Erbdokumente bei Behörden, Widerruf von Vollmachten)
  • Klärung rechtlicher Fragen im Nachlassfall